§ 4 MarketKfmAusbV — Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.

Der Ausbildungsbetrieb:

1.1

Stellung, Rechtsform und Struktur,

1.2

Gesamt- und einzelwirtschaftliche Funktion der Marketing- und Kommunikationswirtschaft,

1.3

Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,

1.4

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.5

Umweltschutz;

2.

Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:

2.1

Arbeitsorganisation,

2.2

Projektorganisation,

2.3

Qualitätssichernde Maßnahmen,

2.4

Informations- und Kommunikationssysteme;

3.

Kommunikation und Kooperation:

3.1

Kommunikation,

3.2

Teamarbeit und Kooperation,

3.3

Kundenbeziehungen,

3.4

Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;

4.

Marketing- und Kommunikationsstrategien:

4.1

Marktbeobachtung und -analyse,

4.2

Zielgruppen,

4.3

Markenführung,

4.4

Budgetplanung;

5.

Vorbereitung und Planung von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen:

5.1

Briefing,

5.2

Konzeptionierung,

5.3

Steuerung der kreativen Umsetzung,

5.4

Feinplanung des Medieneinsatzes,

5.5

Rechte und Lizenzen;

6.

Durchführung und Kontrolle von Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen:

6.1

Auswahl und Beauftragung von Dienstleistern,

6.2

Organisation interner und externer Herstellungsprozesse,

6.3

Medieneinsatz,

6.4

Kontrolle und Abschluss der Maßnahme;

7.

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:

7.1

Rechnungs- und Finanzwesen,

7.2

Controlling.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.