II. MarkenG§8Bek 98-07

Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 desselben Gesetzes wird bekanntgemacht, daß das Kennzeichen des

Internationalen Zentrums für Wissenschaft und Technologie (Anlage 2) von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 20. Mai 1998 (BGBl. I S. 1216).

Bundesministerium der Justiz

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.