Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › MarkenG › § 164
MarkenG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 142 Streitwertbegünstigung
  2. Teil 9 · Straf- und Bußgeldvorschriften, Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
  3. Abschnitt 1 · Straf- und Bußgeldvorschriften
  4. § 143 Strafbare Kennzeichenverletzung
  5. § 144 Strafbare Verletzung der Unionsmarke
  6. § 145 Bußgeldvorschriften
  7. § 145a Beseitigung von Kennzeichnungen und Vernichtung von Gegenständen im Bußgeldverfahren
  8. Abschnitt 2 · Beschlagnahme von Waren bei der Einfuhr und Ausfuhr
  9. § 146 Beschlagnahme bei der Verletzung von Kennzeichenrechten
  10. § 147 Einziehung, Widerspruch, Aufhebung der Beschlagnahme
  11. § 148 Zuständigkeiten, Rechtsmittel
  12. § 149 Schadensersatz bei ungerechtfertigter Beschlagnahme
  13. § 150 Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013
  14. § 151 Verfahren nach deutschem Recht bei geographischen Herkunftsangaben
  15. Teil 10 · Übergangsvorschriften
  16. § 152 Anwendung dieses Gesetzes
  17. § 153 Schranken für die Geltendmachung von Verletzungsansprüchen
  18. § 154 Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Konkursverfahren
  19. § 155 Lizenzen
  20. § 156 Löschung einer eingetragenen Marke wegen absoluter Schutzhindernisse
  21. § 157 Löschung einer eingetragenen Marke wegen des Bestehens älterer Rechte
  22. § 158 Übergangsvorschriften
  23. § 159 Schutzdauer und Verlängerung
  24. § 160 Geändertes Unionsrecht
  25. (XXXX) §§ 161 bis 163 (weggefallen)
  26. § 164 (weggefallen)
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

§ 164 MarkenG — (weggefallen)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 160
Geändertes Unionsrecht
Inhaltsverzeichnis
MarkenG

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 19,99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern. Die Einbindung der optionalen Dienste erfolgt technisch über den Google Tag Manager; er wird erst geladen, wenn du mindestens eine der beiden Kategorien freigibst, und blockiert Tags der jeweils nicht freigegebenen Kategorie.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Die Messdaten laufen zuerst über unseren eigenen Server und werden von dort an Google weitergeleitet; dabei kann eine Übermittlung in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework, Google LLC ist zertifiziert). Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Google Ads — Conversion-Messung und Remarketing. Die Google-Ads-Tags verbinden sich dabei unmittelbar mit Google-Domains. Daten können in die USA übertragen werden. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-US Data Privacy Framework), sonst Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO — in dem Fall ohne gleichwertiges Schutzniveau und mit möglichem Zugriff durch dortige Behörden. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.