Gesetze Prüfschemata Definitionen Klausuren
Anmelden
Startseite › Gesetze › MADG › Inhaltsübersicht
MADG
  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Organisation und Aufgaben
  3. § 1 Organisation des Militärischen Abschirmdienstes
  4. § 2 Aufgaben
  5. § 3 Zusammenarbeit
  6. Teil 2 · Befugnisse und Schranken
  7. Abschnitt 1 · Allgemeine Befugnisse
  8. § 4 Allgemeine Befugnisse zur Datenerhebung
  9. § 5 Vorprüfung
  10. Abschnitt 2 · Besondere Befugnisse
  11. Unterabschnitt 1 · Arten besonderer Befugnisse und Maßnahmerichtung
  12. § 6 Besondere Befugnisse
  13. § 7 Maßnahmerichtung
  14. Unterabschnitt 2 · Nachrichtendienstliche Mittel
  15. § 8 Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel
  16. § 9 Observation
  17. § 10 Überwachung des gesprochenen Wortes
  18. § 11 Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung
  19. § 12 Technische Ortung; Aufenthaltsbestimmung
  20. § 13 Einsatz von Vertrauenspersonen
  21. § 14 Einsatz von verdeckten Bediensteten
  22. § 15 Einsatz virtueller Agenten bei der Aufklärung im Internet
  23. § 16 Einsichtnahme in Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik; Asservatenauswertung
  24. § 17 Auslesen technischer Spuren informationstechnischer Angriffe fremder Mächte
  25. § 18 Überwachung der Telekommunikation sowie des Brief- und Postverkehrs
  26. Unterabschnitt 3 · Besondere Auskunftsverlangen
  27. § 19 Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
  28. § 20 Besondere Auskunftsverlangen zu sonstigen Daten
  29. § 21 Besondere Auskunftsverlangen bei informationstechnischen Angriffen fremder Mächte
  30. Unterabschnitt 4 · Verfahrensregelungen für besondere Befugnisse
  31. § 22 Anordnung von besonderen Befugnissen
  32. § 23 Mitteilungspflichten
  33. Abschnitt 3 · Weitere Befugnisse
  34. § 24 Automatisierter Abruf aus dem Personalwirtschaftssystem
  35. § 25 Besondere Eigensicherungsbefugnisse
  36. § 26 Verfahren für den Einsatz der Eigensicherungsbefugnisse
  37. § 27 Weitere Befugnisse im Ausland
  38. Abschnitt 4 · Schranken
  39. § 28 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung
  40. § 29 Schutz von zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträgern
  41. Teil 3 · Übermittlungen
  42. § 30 Übermittlungsverbote
  43. § 31 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zur Gefahrenabwehr
  44. § 32 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen zum administrativen Rechtsgüterschutz
  45. § 33 Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Strafverfolgung
  46. § 34 Übermittlung an inländische öffentliche Stellen ohne belastende Maßnahmen mit Außenwirkung
  47. § 35 Übermittlung an inländische nichtöffentliche Stellen
  48. § 36 Minderjährigenschutz bei Inlandsübermittlungen
  49. § 37 Weiterverarbeitung durch die empfangende Stelle
  50. § 38 Übermittlung an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
  51. § 39 Übermittlung zum Schutz der betroffenen Person
  52. § 40 Weitere Verfahrensregelungen
  53. § 41 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen
  54. § 42 Übermittlungen von Informationen an den Militärischen Abschirmdienst
  55. Teil 4 · Kontrolle und allgemeiner Datenschutz
  56. § 43 Exekutivkontrolle
  57. § 44 Parlamentarische Kontrolle
  58. § 45 Gerichtliche Kontrolle
  59. § 46 Unabhängige Datenschutzkontrolle
  60. § 47 Weiterverarbeitung personenbezogener Daten
  61. § 48 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
  62. § 49 Dateianordnungen
  63. § 50 Auskunft an die betroffene Person
  64. § 51 Anwendbarkeit des allgemeinen Datenschutzrechts
  65. Teil 5 · Landes- und Bündnisverteidigung
  66. § 52 Spannungs- und Verteidigungsfall
  67. Teil 6 · Schlussvorschriften
  68. § 53 Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit
  69. § 54 Strafvorschriften
  70. § 55 Bußgeldvorschriften
  71. § 56 Einschränkung von Grundrechten
  72. § 57 Übergangsvorschriften
Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst

Inhaltsübersicht MADG

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
MADG
Nächste Vorschrift →
§ 1
Organisation des Militärischen Abschirmdienstes

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Jetzt kostenlos testen

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Die Gesetze und dieser Werkzeugkasten (Notizen, Schemata & Definitionen) sind immer kostenlos zugänglich.

Du brauchst nur ein Konto — ganz ohne Bezahlung. Keine Zahlungsdaten nötig, wir brauchen nur deine E-Mail-Adresse.

Anmelden

Noch kein Konto? Kostenlos registrieren

Lern-App für Jurastudierende und Referendar:innen. Einmalig 99 €, lebenslanger Zugriff. Kein Abo, keine versteckten Kosten.

Produkt
  • Gesetze
  • Prüfschemata
  • Definitionen
  • Klausuren
  • Blog
  • Startseite
  • Kostenlos testen
  • Anmelden
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Cookie-Einstellungen
  • Kontakt
© 2026 B2 Group · juralernen.de — Alle Rechte vorbehalten. Mit Sorgfalt für Studierende gebaut.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.

Cookies & Datenschutz

Wir verwenden technisch notwendige Cookies, damit juralernen.de funktioniert. Mit deiner Einwilligung dürfen wir zusätzlich Statistik- und Marketing-Cookies einsetzen, um die App zu verbessern und dich im Netz wiederzuerkennen. Deine Wahl kannst du jederzeit ändern oder widerrufen. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen

Du entscheidest, welche Daten wir verarbeiten dürfen. Notwendige Cookies kannst du nicht deaktivieren — ohne sie funktioniert die Seite nicht. Alles andere ist optional und du kannst deine Auswahl jederzeit über den Link Cookie-Einstellungen im Footer ändern.

Essenziell Immer aktiv

Sitzungs-Cookie, CSRF-Schutz, Sprachwahl, Theme-Auswahl (hell / dunkel / augenschonend) und das Speichern deiner Cookie-Auswahl. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG (unbedingt erforderlich) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Speicherdauer: bis zu 12 Monate.

Statistik

Pseudonymisierte Reichweitenmessung mit Google Analytics 4 — wir messen, welche Seiten funktionieren und wie die App genutzt wird, um sie zu verbessern. Dabei kann eine Übermittlung von Daten in die USA erfolgen. Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 TTDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.

Marketing

Cookies und Pixel von Werbepartnern (z. B. Meta, Google Ads), um dir relevantere Werbung außerhalb dieser Seite zu zeigen und Conversions zu messen. Daten werden in die USA übertragen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Speicherdauer: bis zu 24 Monate.