Anlage Münz2EuroBek 2025-04-22
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 120, S. 2)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.