(XXXX) Münz10DMBek 1995-07 — Abbildung der Münze
(Fundstelle: BGBl. I 1995, 1072)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.