Inhaltsübersicht LWLogAusbV

Erster Teil

Gemeinsame Vorschriften

§ 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

§ 2Ausbildungsdauer

§ 3Zielsetzung der Berufsausbildung

§ 4Ausbildungsplan

§ 5Berichtsheft

§ 6Fortsetzung der Berufsausbildung

Zweiter Teil

Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachlagerist/Fachlageristin

§ 7Ausbildungsberufsbild

§ 8Ausbildungsrahmenplan

§ 9Zwischenprüfung

§ 10Abschlussprüfung

Dritter Teil

Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik

§ 11Ausbildungsberufsbild

§ 12Ausbildungsrahmenplan

§ 13Zwischenprüfung

§ 14Abschlussprüfung

Vierter Teil

Schlussvorschriften

§ 15Nichtanwendung von Vorschriften

§ 16Übergangsregelung

§ 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlagen

Anlage 1:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachlageristen/zur Fachlageristin

Anlage 2:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.