§ 9 LwErzgSchulproG — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten das Schulobstgesetz vom 24. September 2009 (BGBl. I S. 3152), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2014 (BGBl. I S. 258) geändert worden ist, und die Schulmilch-Durchführungsverordnung vom 21. Mai 2015 (BGBl. I S. 827) außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.