§ 2 LwAusglAbgV 1971

Für die Entstehung der Angleichungszollschuld steht die Abfertigung zur bleibenden Zollgutverwendung der Abfertigung zum freien Verkehr gleich.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.