§ 2 LwAusglAbgV 1971
Für die Entstehung der Angleichungszollschuld steht die Abfertigung zur bleibenden Zollgutverwendung der Abfertigung zum freien Verkehr gleich.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.