Muster 3 LuftVZO — (§ 9 Abs. 1 LuftVZO)
(Inhalt: nicht darstellbares Muster eines Lufttüchtigkeitszeugnisses für Luftsportgeräte,
Fundstelle: BGBl. I 2008, 1268)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.