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LuftPersV
  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Erlaubnispflicht, Ausbildung und Tauglichkeit
  3. Unterabschnitt 1 · Allgemeines
  4. § 1 Erlaubnispflichtiges Personal
  5. § 2 Arten der Erlaubnis und Sonderregelungen der Erlaubnispflicht
  6. § 3 Anwendbare Vorschriften
  7. § 4 Mindestalter bei Erteilung der Erlaubnis
  8. § 5 Zuständige Stellen für die Erteilung von Erlaubnissen
  9. § 6 Durchführungsbestimmungen
  10. § 7 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
  11. § 8 Erteilung der Erlaubnis und mitzuführende Dokumente
  12. § 9 Gültigkeitsdauer von Erlaubnissen und Berechtigungen
  13. § 10 Voraussetzungen für die Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen
  14. § 11 Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis
  15. § 12 Anrechnung von im Militärdienst erworbenen Kenntnissen, Erfahrungen und Fähigkeiten
  16. § 13 Anerkennung von Erlaubnissen für Flugingenieure
  17. § 14 Anerkennung von Flugsimulationsübungsgeräten
  18. § 15 Widerruf, Beschränkung und Ruhen der Erlaubnis
  19. § 16 Voraussetzungen für die Ausbildung
  20. § 17 Mindestalter für den Beginn der Ausbildung
  21. § 18 Zuverlässigkeit
  22. § 19 Bewerbermeldung
  23. § 20 Zweifel an der Tauglichkeit oder Zuverlässigkeit
  24. § 21 Flugmedizinische Tauglichkeit
  25. § 21a Medizinische Sachverständige des Luftfahrt-Bundesamtes
  26. § 22 Alleinflüge
  27. § 23 Ausbildungsbetriebe
  28. § 24 Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis
  29. § 25 Form der Ausbildungserlaubnis
  30. § 26 Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausbildungserlaubnis
  31. § 26a Zuständige Stellen für die Verwaltung von Erklärungen und für die Genehmigung von Ausbildungsprogrammen von erklärten Ausbildungsorganisationen
  32. § 27 Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis
  33. § 28 Erteilung und Umfang der Ausbildungserlaubnis
  34. § 29 Zulassung eines Dachverbandes als Ausbildungsbetrieb
  35. § 30 Beginn der Ausbildungstätigkeit
  36. § 31 Aufsicht über Ausbildungsbetriebe
  37. § 32 Rücknahme und Widerruf der Ausbildungserlaubnis
  38. § 33 (weggefallen)
  39. § 34 Fliegerärztlicher Ausschuss
  40. Unterabschnitt 2 · (weggefallen)
  41. (XXXX) §§ 36 bis 41 (weggefallen)
  42. Unterabschnitt 2 · Luftsportgeräteführer
  43. § 42 Fachliche Voraussetzungen
  44. § 42a
  45. § 43 Prüfung
  46. § 44 Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer
  47. § 45 Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Luftsportgeräteführer
  48. § 45a Flugerfahrung bei Mitnahme von Fluggästen
  49. § 45b Anrechnung von Flugzeiten
  50. Unterabschnitt 4 · (weggefallen)
  51. (XXXX) §§ 46 bis 49 Fachliche Voraussetzungen
  52. Unterabschnitt 5 · (weggefallen)
  53. (XXXX) §§ 50 bis 53 (weggefallen)
  54. (XXXX) §§ 54 bis 57 (weggefallen)
  55. (XXXX) §§ 58 bis 61 (weggefallen)
  56. Unterabschnitt 3 · Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder
  57. § 62 Fachliche Voraussetzungen
  58. § 63 Prüfung
  59. § 64 Erteilung und Umfang des Luftfahrerscheins für Flugtechniker
  60. § 65 Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Flugtechniker
  61. (XXXX) §§ 66 bis 70 (weggefallen)
  62. (XXXX) §§ 71 bis 76 (weggefallen)
  63. Unterabschnitt 4 · Berechtigung für Langstreckenflug
  64. § 77 Langstreckenflugberechtigung für Flugzeugführer
  65. (XXXX) §§ 78 bis 80 (weggefallen)
  66. Unterabschnitt 5 · Berechtigung für Schleppflug und Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer
  67. § 81 (weggefallen)
  68. § 82 (weggefallen)
  69. § 83 (weggefallen)
  70. § 84 Schleppberechtigung
  71. § 84a Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer
  72. § 85 (weggefallen)
  73. § 86 (weggefallen)
  74. § 87
  75. Unterabschnitt 6 · Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftfahrtpersonal sowie zur Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten
  76. § 88 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Flugingenieuren
  77. § 88a (weggefallen)
  78. § 89 (weggefallen)
  79. (XXXX) §§ 90 bis 93 (weggefallen)
  80. § 94 (weggefallen)
  81. § 95 (weggefallen)
  82. § 95a Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftsportgeräteführern
  83. § 96 Erteilung, Umfang, Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung der Berechtigungen
  84. (XXXX) §§ 97 und 97a (weggefallen)
  85. Unterabschnitt 10 · (weggefallen)
  86. § 98 (weggefallen)
  87. (XXXX) §§ 99 bis 103 (weggefallen)
  88. Abschnitt 2 · Weitere Erlaubnisse und Berechtigungen
  89. Unterabschnitt 1 · Prüfer von Luftfahrtgerät
  90. § 104 Erteilung und Umfang der Erlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät
  91. § 105 Musterberechtigung für Prüfer von Luftfahrtgerät
  92. § 106 Fachliche Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
  93. § 107 Ersetzbarkeit der Berufsausbildung
  94. § 108 Anrechenbarkeit praktischer Erfahrung, Ersetzbarkeit der beruflichen Tätigkeit
  95. § 109 Prüfung
  96. § 110 Gültigkeitsdauer, Verlängerung und Erneuerung der Erlaubnis
  97. § 111 (weggefallen)
  98. Unterabschnitt 2 · Freigabeberechtigtes Personal
  99. § 111a Fachliche Voraussetzungen, Prüfungen, Erteilung und Umfang der Erlaubnis für freigabeberechtigtes Personal
  100. Unterabschnitt 3 · Flugdienstberater
  101. § 112 Fachliche Voraussetzungen
  102. § 113 Prüfung
  103. § 114 Erteilung, Umfang und Gültigkeit des Luftfahrerscheins für Flugdienstberater
  104. Unterabschnitt 4 · Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und sonstigem Luftfahrtgerät, das nach § 6 Nummer 9 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung verkehrszulassungspflichtig ist
  105. § 115 Fachliche Voraussetzungen, Prüfung
  106. § 116 Erteilung, Umfang und Gültigkeit des Ausweises für Steuerer von Flugmodellen
  107. Abschnitt 3 · Gemeinsame Vorschriften
  108. Unterabschnitt 1 · Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder zur Erneuerung einer Lizenz, eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung
  109. § 117 Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder Erneuerung eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung
  110. (XXXX) §§ 118 und 119 (weggefallen)
  111. Unterabschnitt 2 · Nachweis der fliegerischen und fachlichen Voraussetzungen
  112. § 120 Nachweis der fliegerischen Voraussetzungen
  113. § 121 Nachweis der theoretischen Ausbildung
  114. § 122 (weggefallen)
  115. § 123
  116. § 124 (weggefallen)
  117. § 125 Nachweis von Sprachkenntnissen
  118. § 125a Anerkennung einer Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen
  119. § 126 (weggefallen)
  120. Unterabschnitt 2a · (weggefallen)
  121. § 127 (weggefallen)
  122. Unterabschnitt 3 · Durchführung der Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen; Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung
  123. § 128 Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen für Luftfahrer; Anerkennung von Prüfern
  124. § 128a Prüfungen für freigabeberechtigtes Personal und für Prüfer von Luftfahrtgerät; Anerkennung von Prüfern
  125. § 129 Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung
  126. § 130 (weggefallen)
  127. Unterabschnitt 4 · Zuständige Stellen, Antragstellung, Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
  128. § 131 Zuständige Stellen
  129. § 132 Antragstellung
  130. § 133 Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
  131. Abschnitt 4 · Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschriften
  132. § 133a (weggefallen)
  133. § 134 Ordnungswidrigkeiten
  134. § 135 Übergangsvorschriften
  135. § 136
  136. § 137
  137. Anlage 1 Luftfahrerscheine (Muster 1 bis 11)
  138. Muster 1 (weggefallen)
  139. Muster 2 (weggefallen)
  140. Muster 3 (weggefallen)
  141. Muster 4 (weggefallen)
  142. Muster 5 Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer
  143. Muster 6 (weggefallen)
  144. Muster 7
  145. Muster 8 Luftfahrerschein für Flugtechniker auf Hubschraubern
  146. Muster 9a Ausweis für Prüfer von Luftsportgerät
  147. Muster 10 Luftfahrerschein für Flugdienstberater
  148. Muster 11 Ausweis für Steuerer von Flugmodellen und von sonstigem für die Benutzung des Luftraums bestimmten Luftfahrtgerät
  149. Anlage 2 (zu § 125a)
  150. Anlage 3 (zu § 27)
  151. Muster 9 (weggefallen)
Verordnung über Luftfahrtpersonal

Muster 9 LuftPersV — (weggefallen)

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
Anlage 3
(zu § 27)
Inhaltsverzeichnis
LuftPersV

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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