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Startseite › Gesetze › LPartG › § 19
LPartG
  1. Abschnitt 1 · Begründung der Lebenspartnerschaft
  2. § 1 Lebenspartnerschaft
  3. Abschnitt 2 · Wirkungen der Lebenspartnerschaft
  4. § 2 Partnerschaftliche Lebensgemeinschaft
  5. § 3 (weggefallen)
  6. § 4 Umfang der Sorgfaltspflicht
  7. § 5 Verpflichtung zum Lebenspartnerschaftsunterhalt
  8. § 6 Güterstand
  9. § 7 Lebenspartnerschaftsvertrag
  10. § 8 Sonstige vermögensrechtliche Wirkungen
  11. § 9 Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners
  12. § 10 Erbrecht
  13. § 11 Sonstige Wirkungen der Lebenspartnerschaft
  14. Abschnitt 3 · Getrenntleben der Lebenspartner
  15. § 12 Unterhalt bei Getrenntleben
  16. § 13 Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben
  17. § 14 Wohnungszuweisung bei Getrenntleben
  18. Abschnitt 4 · Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  19. § 15 Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  20. § 16 Nachpartnerschaftlicher Unterhalt
  21. § 17 Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  22. § 18 (weggefallen)
  23. § 19 (weggefallen)
  24. § 20 Versorgungsausgleich
  25. Abschnitt 5 · Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
  26. § 20a Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
  27. Abschnitt 6 · Übergangsvorschriften
  28. § 21 Anwendung eherechtlicher Regelungen auf Lebenspartnerschaften
  29. § 22 Abgabe von Vorgängen
  30. Abschnitt 7 · Länderöffnungsklausel
  31. § 23 Abweichende landesrechtliche Zuständigkeiten
Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft

§ 19 LPartG — (weggefallen)

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 18
(weggefallen)
Inhaltsverzeichnis
LPartG
Nächste Vorschrift →
§ 20
Versorgungsausgleich

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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