§ 3 LogSystFachwBAProFV — Inhalt und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
„Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten“ nach § 4,
2.
„Logistische Lösungen entwickeln und planen“ nach § 5,
3.
„Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln“ nach § 6,
4.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.