Anlage 2 LMBVV — (zu § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3)Wirkstoffe von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, die bei Erzeugnissen, die zur Herstellung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder bestimmt sind, nicht angewendet werden dürfen

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 115, S. 10)

Chemische Bezeichnung des Wirkstoffes (Muttersubstanz)

Aldrin

Dieldrin

Disulfoton

Endrin

Fensulfothion

Fentin

Haloxyfop

Heptachlor

Hexachlorbenzen

Nitrofen

Omethoat

Terbufos

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