Anlage 2 LMBVV — (zu § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3)Wirkstoffe von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, die bei Erzeugnissen, die zur Herstellung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder bestimmt sind, nicht angewendet werden dürfen
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 115, S. 10)
Chemische Bezeichnung des Wirkstoffes (Muttersubstanz)
Aldrin
Dieldrin
Disulfoton
Endrin
Fensulfothion
Fentin
Haloxyfop
Heptachlor
Hexachlorbenzen
Nitrofen
Omethoat
Terbufos
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.