§ 1 LeuchtrAusbV — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
Der Ausbildungsberuf Leuchtröhrenglasbläser/Leuchtröhrenglasbläserin wird staatlich anerkannt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.