§ 1 LEinfG

(1) Mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:

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Mecklenburg-Vorpommern

durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Neubrandenburg, Rostock und Schwerin,

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ohne die Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;

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Brandenburg

durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam,

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ohne die Kreise Hoyerswerda, Jessen und Weißwasser,

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zuzüglich der Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin;

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Sachsen-Anhalt

durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Halle und Magdeburg,

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ohne den Kreis Artern,

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zuzüglich des Kreises Jessen;

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Sachsen

durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Dresden, Karl-Mark-Stadt/Chemnitz und Leipzig,

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ohne die Kreise Altenburg und Schmölln;

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zuzüglich der Kreise Hoyerswerda und Weißwasser;

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Thüringen

durch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Erfurt, Gera und Suhl,

.

zuzüglich der Kreise Altenburg, Artern und Schmölln.

(2)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.