§ 11 14. ÄndG LAG — Kredite zur Räumung von Wohnlagern in Österreich

Die Bundesregierung wird ermächtigt, der Republik Österreich zum Wohnungsbau für die Unterbringung von deutschen Staatsangehörigen, insbesondere von Vertriebenen und Umsiedlern, die sich noch in österreichischen Wohnlagern befinden, zinsfreie Darlehen bis zum Gesamtbetrag von 13 Millionen Deutsche Mark zu gewähren und vom Rechnungsjahr 1961 ab je nach Baufortschritt auszuzahlen.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.