§ 17 KVKG
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der in Absatz 2 genannten Vorschriften am 1. Juli 1977 in Kraft.
(2) Artikel 1 § 1 Nr. 10 und 40, § 3 Nr. 8, 20 und 21 sowie § 5 tritt am 1. Januar 1978 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.