§ 58 KVBG — Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert die treibhausgasneutrale Erzeugung und Nutzung von Wärme.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.