Inhaltsübersicht KrWaffKontrG
Erster Abschnitt
EUR Genehmigungsvorschriften
Begriffsbestimmung§ 1
Herstellung und Inverkehrbringen§ 2
Beförderung innerhalb des Bundesgebietes§ 3
Beförderung außerhalb des Bundesgebietes§ 4
Auslandsgeschäfte§ 4a
Befreiungen§ 5
Versagung der Genehmigung§ 6
Widerruf der Genehmigung§ 7
Erteilung und Widerruf der Allgemeinen Genehmigung§ 8
Entschädigung im Falle des Widerrufs§ 9
Inhalt und Form der Genehmigung§ 10
Genehmigungsbehörden§ 11
Übermittlung von Informationen§ 11a
Zweiter Abschnitt
Überwachungs- und Ausnahmevorschriften
Pflichten im Verkehr mit Kriegswaffen§ 12
Sicherstellung und Einziehung§ 13
Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen§ 13a
Überwachungsbehörden§ 14
Bundeswehr und andere Organe§ 15
Dritter Abschnitt
Besondere Vorschriften für Atomwaffen
Nukleare Aufgaben im Nordatlantischen Bündnis§ 16
Verbot von Atomwaffen§ 17
Vierter Abschnitt
Besondere Vorschriften für biologische und chemische Waffen sowie für Antipersonenminen und Streumunition
Verbot von biologischen und chemischen Waffen§ 18
Verbot von Antipersonenminen und Streumunition§ 18a
Fünfter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
Strafvorschriften gegen Atomwaffen§ 19
Strafvorschriften gegen biologische und chemische Waffen§ 20
Strafvorschriften gegen Antipersonenminen und Streumunition§ 20a
Taten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes§ 21
Ausnahmen§ 22
Sonstige Strafvorschriften§ 22a
Verletzungen von Ordnungsvorschriften§ 22b
Verwaltungsbehörden§ 23
Einziehung§ 24
(weggefallen)§ 25
Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften
Vor Inkrafttreten des Gesetzes erteilte Genehmigungen§ 26
Anzeige der Ausübung der tatsächlichen Gewalt§ 26a
Übergangsregelungen für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet§ 26b
Zwischenstaatliche Verträge§ 27
(Berlin-Klausel)§ 28
(Inkrafttreten)§ 29
Anlage
Kriegswaffenliste
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.