§ 6a KredAAG

Die Ersetzung der in den §§ 3 und 5 bezeichneten Kredite durch andere Finanzierungsmittel berührt den Anspruch des Kreditnehmers auf Zinszuschüsse nicht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.