§ 10 KrAbfWUTechAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

„Annehmen von Abfällen und Zuführen zu Entsorgungswegen“,

2.

„Betreiben von Maschinen und Anlagen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“,

3.

„Sicherstellen von Prozessen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“ sowie

4.

„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.