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Startseite › Gesetze › KonsG › § 29
KonsG
  1. Eingangsformel
  2. 1. Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Die konsularischen Aufgaben im allgemeinen
  4. § 2 Übertragene konsularische Aufgaben
  5. § 3 Wahrnehmung konsularischer Aufgaben
  6. § 4 Schranken der konsularischen Tätigkeit
  7. 2. Abschnitt · Einzelne Konsularische Aufgaben und Befugnisse
  8. § 5 Hilfeleistung an einzelne
  9. § 6 Hilfe in Katastrophenfällen
  10. § 7 Hilfe für Gefangene
  11. § 8 Antrag auf Beurkundung der Geburt oder des Todes eines Deutschen
  12. § 9 Überführung Verstorbener und Nachlaßfürsorge
  13. § 9a ...
  14. § 10 Beurkundungen im allgemeinen
  15. § 11 Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
  16. § 12 Entgegennahme von Erklärungen
  17. § 13 Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden
  18. § 14 Bestätigung der Echtheit inländischer öffentlicher Urkunden
  19. § 15 Vernehmungen und Anhörungen
  20. § 16 Zustellungen
  21. § 17 Aufnahme von Verklarungen
  22. 3. Abschnitt · Die Berufskonsularbeamten
  23. § 18 Kreis der Berufskonsularbeamten
  24. § 19 Erfordernisse einer besonderen Ermächtigung
  25. 4. Abschnitt · Die Honorarkonsularbeamten
  26. § 20 Kreis der Honorarkonsularbeamten
  27. § 21 Ernennung
  28. § 22 Besondere Pflichten
  29. § 23 Verabschiedung
  30. § 24 Erfordernis einer besonderen Ermächtigung
  31. 5. Abschnitt · Gebühren, Auslagen und Kostenerstattung
  32. § 25 Gebühren und Auslagen
  33. § 25a Gebühren- und Auslagenerhebung der Honorarkonsularbeamten
  34. § 25b Gebührenbemessung
  35. § 25c Wertgebühren
  36. § 25d Zuschläge
  37. § 25e Auslagen
  38. § 26 Erstattungsansprüche bei Amtshilfe
  39. 6. Abschnitt · Übergangs- und Schlußvorschriften
  40. § 27 Begriffsbestimmung
  41. § 28
  42. § 29
Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse

§ 29 KonsG

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 28
Inhaltsverzeichnis
KonsG

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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