§ 2 KonjV 1 — Anwendung im Land Berlin
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 25 des Steueränderungsgesetzes 1961 vom 13. Juli 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 981) auch im Land Berlin.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.