§ 15 KfzTechMstrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kraftfahrzeugtechnikermeisterverordnung vom 10. August 2000 (BGBl. I S. 1286), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. November 2011 (BGBl. I S. 2234) geändert worden ist, außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.