§ 1 KerIndAusbV — Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsberufe
1.
Industriekeramiker Anlagentechnik/Industriekeramikerin Anlagentechnik,
2.
Industriekeramiker Dekorationstechnik/Industriekeramikerin Dekorationstechnik,
3.
Industriekeramiker Modelltechnik/Industriekeramikerin Modelltechnik und
4.
Industriekeramiker Verfahrenstechnik/Industriekeramikerin Verfahrenstechnik werden staatlich anerkannt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.