§ 1 KerIndAusbV — Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Die Ausbildungsberufe

1.

Industriekeramiker Anlagentechnik/Industriekeramikerin Anlagentechnik,

2.

Industriekeramiker Dekorationstechnik/Industriekeramikerin Dekorationstechnik,

3.

Industriekeramiker Modelltechnik/Industriekeramikerin Modelltechnik und

4.

Industriekeramiker Verfahrenstechnik/Industriekeramikerin Verfahrenstechnik werden staatlich anerkannt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.