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Startseite › Gesetze › KaffeeStG › § 25
KaffeeStG
  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
  4. § 2 Steuertarif
  5. § 3 Kaffeehaltige Waren
  6. § 4 Sonstige Begriffsbestimmungen
  7. Abschnitt 2 · Steueraussetzung und Besteuerung
  8. § 5 Steuerlager
  9. § 6 Steuerlagerinhaber
  10. § 7 Registrierte Versender
  11. § 8 Begünstigte
  12. § 9 Beförderungen im und aus dem Steuergebiet
  13. § 10 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
  14. § 11 Steuerentstehung, Steuerschuldner
  15. § 12 Steueranmeldung, Fälligkeit
  16. Abschnitt 3 · Einfuhr oder unrechtmäßiger Eingang von Kaffee aus Drittländern oder Drittgebieten
  17. § 13 (weggefallen)
  18. § 14 (weggefallen)
  19. § 15 Steuerentstehung, Steuerschuldner
  20. Abschnitt 4 · Beförderung von Kaffee des zollrechtlich freien Verkehrs aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
  21. § 16 Erwerb durch Privatpersonen
  22. § 17 Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken
  23. § 18 Versandhandel
  24. § 19 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
  25. Abschnitt 5 · Steuervergünstigungen
  26. § 20 Steuerbefreiungen
  27. § 21 Steuerentlastung
  28. Abschnitt 6 · Steueraufsicht, Besondere Ermächtigungen
  29. § 22 Steueraufsicht
  30. § 23 Besondere Ermächtigungen
  31. Abschnitt 7 · Schlussbestimmungen
  32. § 24 Ordnungswidrigkeiten
  33. § 25 (weggefallen)
Kaffeesteuergesetz

§ 25 KaffeeStG — (weggefallen)

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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§ 24
Ordnungswidrigkeiten
Inhaltsverzeichnis
KaffeeStG

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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