Art 3 KaEntwBkÜbkG

Die Deutsche Bundesbank ist Hinterlegungsstelle für die Karibische Entwicklungsbank nach Artikel 37 Absatz 2 des Übereinkommens.

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Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.