§ 1 DVO-JuSchG — Sitz der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien
Sitz der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien ist Bonn.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.