JubVAAnO1963-11ÄndAnO

Anordnung zur Änderung der Ausführungsordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes

Ausfertigungsdatum:
13.03.1992
Fundstelle:
BAnz 1992, Nr 62, 2705
Stand:
20240424214519
Eingangsformel

Auf Grund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 1990 (BGBl. I S. 486) wird die Ausführungsanordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes vom 4. November 1963 (BAnz. Nr. 215 vom 16. November 1963) wie folgt geändert:

I.

-

II.

Solange das statusrechtliche Amt des Präsidenten eines Grenzschutzpräsidiums noch nicht eingerichtet ist, wird die nach dieser Anordnung den Präsidenten der Grenzschutzpräsidien zugewiesene Vertretungsbefugnis den mit der Leitung der Grenzschutzpräsidien betrauten Beamten übertragen.

III.

Die Anordnung tritt zum 1. April 1992 in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesminister des Innern

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.