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Startseite › Gesetze › JGG › § 49
JGG
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
  1. § 33 Jugendgerichte
  2. § 33a Besetzung des Jugendschöffengerichts
  3. § 33b Besetzung der Jugendkammer
  4. § 34 Aufgaben des Jugendrichters
  5. § 35 Jugendschöffen
  6. § 36 Jugendstaatsanwalt
  7. § 37 Auswahl der Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
  8. § 37a Zusammenarbeit in gemeinsamen Gremien
  9. § 38 Jugendgerichtshilfe
  10. Zweiter Abschnitt · Zuständigkeit
  11. § 39 Sachliche Zuständigkeit des Jugendrichters
  12. § 40 Sachliche Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts
  13. § 41 Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer
  14. § 42 Örtliche Zuständigkeit
  15. Dritter Abschnitt · Jugendstrafverfahren
  16. Erster Unterabschnitt · Das Vorverfahren
  17. § 43 Umfang der Ermittlungen
  18. § 44 Vernehmung des Beschuldigten bei zu erwartender Jugendstrafe
  19. § 45 Absehen von der Verfolgung
  20. § 46 Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen
  21. § 46a Anklage vor Berichterstattung der Jugendgerichtshilfe
  22. Zweiter Unterabschnitt · Das Hauptverfahren
  23. § 47 Einstellung des Verfahrens durch den Richter
  24. § 47a Vorrang der Jugendgerichte
  25. § 48 Nichtöffentlichkeit
  26. § 49
  27. § 50 Anwesenheit in der Hauptverhandlung
  28. § 51 Zeitweilige Ausschließung von Beteiligten
  29. § 51a Neubeginn der Hauptverhandlung
  30. § 52 Berücksichtigung von Untersuchungshaft bei Jugendarrest
  31. § 52a Anrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe
  32. § 53 Überweisung an das Familiengericht
  33. § 54 Urteilsgründe
  34. Dritter Unterabschnitt · Rechtsmittelverfahren
  35. § 55 Anfechtung von Entscheidungen
  36. § 56 Teilvollstreckung einer Einheitsstrafe
  37. Vierter Unterabschnitt · Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
  38. § 57 Entscheidung über die Aussetzung
  39. § 58 Weitere Entscheidungen
  40. § 59 Anfechtung
  41. § 60 Bewährungsplan
  42. § 61 Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung
  43. § 61a Frist und Zuständigkeit für die vorbehaltene Entscheidung
  44. § 61b Weitere Entscheidungen bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
  45. Fünfter Unterabschnitt · Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
  46. § 62 Entscheidungen
  47. § 63 Anfechtung
  48. § 64 Bewährungsplan
  49. Sechster Unterabschnitt · Ergänzende Entscheidungen
  50. § 65 Nachträgliche Entscheidungen über Weisungen und Auflagen
  51. § 66 Ergänzung rechtskräftiger Entscheidungen bei mehrfacher Verurteilung
Jugendgerichtsgesetz

§ 49 JGG

(weggefallen)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 48
Nichtöffentlichkeit
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JGG
Nächste Vorschrift →
§ 50
Anwesenheit in der Hauptverhandlung

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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