Art 1 JüdMilSeelsG

(1) Dem in Berlin am 20. Dezember 2019 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – wird zugestimmt.

(2) Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.