Inhaltsübersicht ITSManKflAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und

Gliederung der Berufsausbildung

§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§  2Dauer der Berufsausbildung

§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

§  5Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Abschlussprüfung

§  6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

§  7Inhalt von Teil 1

§  8Prüfungsbereich von Teil 1

§  9Inhalt von Teil 2

§ 10Prüfungsbereiche von Teil 2

§ 11Prüfungsbereich Abwicklung eines Kundenauftrages

§ 12Prüfungsbereich Einführen einer IT-Systemlösung

§ 13Prüfungsbereich Kaufmännische Unterstützungsprozesse

§ 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde

§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 16Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3

Schlussvorschriften

§ 17Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 18Inkrafttreten

Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für IT-System-Management und zur Kauffrau für IT-System-Management

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.