§ 10 ITSEAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur,
2.
Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen,
3.
Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.