§ 10 ITSEAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur,

2.

Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen,

3.

Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung sowie

4.

Wirtschafts- und Sozialkunde.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.