Inhaltsübersicht IRegBV
Abschnitt 1
Beginn des Wirkbetriebs
§ 1Brustimplantate
§ 1aEndoprothesen an Hüfte und Knie sowie Aortenklappen-Implantate
§ 2Verpflichtungen der Kostenträger
Abschnitt 2
Auswertungsgruppen
§ 3Besetzung der Auswertungsgruppen
§ 4Stellung der Mitglieder
§ 5Organisation
§ 6Interessenkonflikt
§ 7Datenverarbeitung
§ 8Sachverständige
§ 9Auswertungsbericht
Abschnitt 3
Beirat
§ 10Besetzung des Beirats
§ 11Stellung der Mitglieder
§ 12Organisation
§ 13Interessenkonflikt
Abschnitt 4
Produktdatenbank
§ 14Produktdatenbank
Abschnitt 5
Meldungen an die
Registerstelle und die Vertrauensstelle
§ 15Datenübermittlung durch die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen
§ 16Meldebestätigung
§ 17Berichtigung
§ 18Datenübermittlung durch die Krankenkassen, privaten Krankenversicherungsunternehmen und sonstigen Kostenträger; Abruf durch die Registerstelle
Abschnitt 6
Zugang zu den Registerdaten
§ 19Datenübermittlung an Nutzungsberechtigte nach § 29 des Implantateregistergesetzes
§ 20Datenübermittlung zu Forschungszwecken oder statistischen Zwecken nach § 31 des Implantateregistergesetzes
§ 21Nutzungsvereinbarung
Abschnitt 7
Weitere Verfahrensregelungen
§ 22Verfahren zur Erfüllung des Auskunftsrechts nach Artikel 15 und des Rechts auf Berichtigung nach Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung
§ 23Verfahren zur unverzüglichen Information der Patientinnen und Patienten, die von einer Sicherheitskorrekturmaßnahme im Feld betroffen sind
Abschnitt 7a
Vergütungsminderung
§ 23aVergütungsminderung
Abschnitt 8
Inkrafttreten
§ 24Inkrafttreten
Anlage 1In der Produktdatenbank zu erfassende Produktdaten
Anlage 2Von der verantwortlichen Gesundheitseinrichtung an die Registerstelle zu übermittelnde Daten
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.