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InvZulG 2010
  1. Inhaltsübersicht
  2. § 1 Anspruchsberechtigter, Fördergebiet
  3. § 2 Begünstigte Investitionen
  4. § 3 Begünstigte Betriebe
  5. § 4 Investitionszeitraum
  6. § 5 Bemessungsgrundlage
  7. § 6 Höhe der Investitionszulage
  8. § 7 Antrag auf Investitionszulage
  9. § 8 Gesonderte Feststellung
  10. § 9 Einzelnotifizierungspflichten, Genehmigungsvorbehalte sowie anzuwendende Rechtsvorschriften der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
  11. § 10 Festsetzung und Auszahlung
  12. § 11 Zusammentreffen mit anderen Regionalbeihilfen
  13. § 12 Verzinsung des Rückforderungsanspruchs
  14. § 13 Ertragsteuerrechtliche Behandlung der Investitionszulage
  15. § 14 Anwendung der Abgabenordnung
  16. § 15 Verfolgung von Straftaten
  17. § 16 Ermächtigungen
  18. § 17 Bekanntmachungserlaubnis
  19. Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2)
  20. Anlage 2 (zu § 3 Abs. 2 Satz 2)
Investitionszulagengesetz 2010

Inhaltsübersicht InvZulG 2010

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
InvZulG 2010
Nächste Vorschrift →
§ 1
Anspruchsberechtigter, Fördergebiet

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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