(XXXX) IntKonnBek 2009
Nach Artikel 6 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche, der durch Artikel 5 Nummer 1 des Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1120) eingefügt worden ist, wird bekannt gegeben, dass das Protokoll vom 23. Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom 25. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente nach seinem Artikel 13 Absatz 2 für
Lettlandam 4. Juli 2002
Litauenam 2. März 2004
in Kraft getreten ist.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 18. September 2001 (BGBl. I S. 2576; 2002 I S. 559).
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.