(XXXX) IntKonnBek 2009

Nach Artikel 6 Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche, der durch Artikel 5 Nummer 1 des Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1120) eingefügt worden ist, wird bekannt gegeben, dass das Protokoll vom 23. Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom 25. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente nach seinem Artikel 13 Absatz 2 für

Lettlandam 4. Juli 2002

Litauenam 2. März 2004

in Kraft getreten ist.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 18. September 2001 (BGBl. I S. 2576; 2002 I S. 559).

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.