(XXXX) IntKonnBek 1996

Nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuche, der durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1120) eingefügt worden ist, wird bekanntgegeben, daß das Protokoll vom 23. Februar 1968 zur Änderung des Internationalen Abkommens vom 25. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente für

Georgienam 20. Mai 1996 in Kraft getreten ist.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 12. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3180).

Bundesministerium der Justiz

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.