Art 1 INTELSATÜbkÄndG
Den in Kopenhagen am 1. September 1995 von der Versammlung der Vertragsparteien beschlossenen Änderungen des Übereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation "INTELSAT", geändert am 31. August 1995 (BGBl. 1973 II S. 249; 1997 II S. 537), wird zugestimmt. Die Änderungen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.