Anlage 4 InhKontrollV — (zu § 9 Absatz 4 Satz 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2683 – 2689)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.