§ 12 IndMetMeistV 1997 — Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Metall vom 12. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2546), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. November 1984 (BGBl. I S. 1330), außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.