Inhaltsübersicht IndKflAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2Dauer der Berufsausbildung

§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

§ 5Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Abschlussprüfung

§ 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

§ 7Inhalt des Teiles 1

§ 8Prüfungsbereich des Teiles 1

§ 9Inhalt des Teiles 2

§ 10Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 11Prüfungsbereich „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“

§ 12Prüfungsbereich „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“

§ 13Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“

§ 14Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 15Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3

Schlussvorschrift

§ 16Inkrafttreten, Außerkrafttreten

AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Industriekaufmann und zur Industriekauffrau

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.