Inhaltsübersicht ImmoWertV

Teil 1

Allgemeines

Abschnitt 1

Anwendungsbereich; Gegenstand

und Grundlagen der Wertermittlung

§  1Anwendungsbereich; Wertermittlungsobjekt

§  2Grundlagen der Wertermittlung

Abschnitt 2

Begriffsbestimmungen

zu einzelnen Grundstücksmerkmalen

§  3Entwicklungszustand; sonstige Flächen

§  4Alter, Gesamt- und Restnutzungsdauer

§  5Weitere Grundstücksmerkmale

Abschnitt 3

Allgemeine

Grundsätze der Wertermittlung

§  6Wertermittlungsverfahren; Ermittlung des Verkehrswerts

§  7Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse

§  8Berücksichtigung der allgemeinen und besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale

§  9Eignung und Anpassung der Daten; ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse; Herkunft der Daten

§ 10Grundsatz der Modellkonformität

§ 11Künftige Änderungen des Grundstückszustands

Teil 2

Für die Wertermittlung erforderliche Daten

Abschnitt 1

Allgemeines

§ 12Allgemeines zu den für die Wertermittlung erforderlichen Daten

Abschnitt 2

Bodenrichtwerte

§ 13Bodenrichtwert und Bodenrichtwertgrundstück

§ 14Grundlagen der Bodenrichtwertermittlung

§ 15Bildung der Bodenrichtwertzonen

§ 16Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks

§ 17Automatisiertes Führen der Bodenrichtwerte

Abschnitt 3

Sonstige für die

Wertermittlung erforderliche Daten

§ 18Indexreihen

§ 19Umrechnungskoeffizienten

§ 20Vergleichsfaktoren

§ 21Liegenschaftszinssätze; Sachwertfaktoren

§ 22Erbbaurechts- und Erbbaugrundstücksfaktoren

§ 23Erbbaurechts- und Erbbaugrundstückskoeffizienten

Teil 3

Besondere Grundsätze

zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren

Abschnitt 1

Vergleichswertverfahren

§ 24Grundlagen des Vergleichswertverfahrens

§ 25Vergleichspreise

§ 26Objektspezifisch angepasster Vergleichsfaktor; objektspezifisch angepasster Bodenrichtwert

Abschnitt 2

Ertragswertverfahren

Unterabschnitt 1

Allgemeines

§ 27Grundlagen des Ertragswertverfahrens

Unterabschnitt 2

Verfahrensvarianten

§ 28Allgemeines Ertragswertverfahren

§ 29Vereinfachtes Ertragswertverfahren

§ 30Periodisches Ertragswertverfahren

Unterabschnitt 3

Ermittlung des Ertragswerts

§ 31Reinertrag; Rohertrag

§ 32Bewirtschaftungskosten

§ 33Objektspezifisch angepasster Liegenschaftszinssatz

§ 34Barwertfaktor

Abschnitt 3

Sachwertverfahren

§ 35Grundlagen des Sachwertverfahrens

§ 36Vorläufiger Sachwert der baulichen Anlagen; durchschnittliche Herstellungskosten

§ 37Vorläufiger Sachwert der baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen

§ 38Alterswertminderungsfaktor

§ 39Objektspezifisch angepasster Sachwertfaktor

Teil 4

Bodenwertermittlung;

grundstücksbezogene Rechte und Belastungen

Abschnitt 1

Bodenwertermittlung

§ 40Allgemeines zur Bodenwertermittlung

§ 41Erhebliche Überschreitung der marktüblichen Grundstücksgröße

§ 42Bodenwert von Bauerwartungsland und Rohbauland

§ 43Nutzungsabhängiger Bodenwert bei Liquidationsobjekten

§ 44Gemeinbedarfsflächen

§ 45Wasserflächen

Abschnitt 2

Grundstücksbezogene

Rechte und Belastungen

Unterabschnitt 1

Allgemeines

§ 46Allgemeines zu grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen

§ 47Grundsätze der Wertermittlung bei Rechten und Belastungen

Unterabschnitt 2

Erbbaurecht und Erbbaugrundstück

§ 48Allgemeines zum Erbbaurecht und Erbbaugrundstück

§ 49Vergleichswertverfahren für das Erbbaurecht

§ 50Finanzmathematischer Wert des Erbbaurechts

§ 51Vergleichswertverfahren für das Erbbaugrundstück

§ 52Finanzmathematischer Wert des Erbbaugrundstücks

Teil 5

Schlussvorschriften

§ 53Übergangsregelungen

§ 54Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1

(zu § 12 Absatz 5

Satz 1)Modellansätze für die Gesamtnutzungsdauer

Anlage 2

(zu § 12 Absatz 5

Satz 1)Modell zur Ermittlung der Restnutzungsdauer von Wohngebäuden bei Modernisierungen

Anlage 3

(zu § 12 Absatz 5

Satz 2)Modellansätze für Bewirtschaftungskosten

Anlage 4

(zu § 12 Absatz 5

Satz 3)Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010)

Anlage 5

(zu § 16 Absatz 3)Katalog der Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.