§ 4 ImmobKfmAusbV — Ausbildungsberufsbild

(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.

Der Ausbildungsbetrieb:

1.1

Stellung, Rechtsform und Struktur,

1.2

Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften,

1.3

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.4

Umweltschutz,

1.5

Personalwirtschaft;

2.

Organisation, Information und Kommunikation:

2.1

Arbeitsorganisation,

2.2

Informations- und Kommunikationssysteme,

2.3

Teamarbeit und Kooperation,

2.4

Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;

3.

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:

3.1

Betriebliches Rechnungswesen,

3.2

Controlling,

3.3

Steuern und Versicherungen;

4.

Marktorientierung:

4.1

Kundenorientierte Kommunikation,

4.2

Entwicklungsstrategien, Marketing;

5.

Immobilienbewirtschaftung:

5.1

Vermietung,

5.2

Pflege des Immobilienbestandes,

5.3

Grundlagen des Wohnungseigentums,

5.4

Verwaltung gewerblicher Objekte;

6.

Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien;

7.

Begleitung von Bauvorhaben:

7.1

Baumaßnahmen,

7.2

Finanzierung;

8.

Zwei Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste gemäß Absatz 2.

(2) Die Auswahlliste nach Absatz 1 Nr. 8 umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten:

1.

Steuerung und Kontrolle im Unternehmen,

2.

Gebäudemanagement,

3.

Maklergeschäfte,

4.

Bauprojektmanagement,

5.

Wohnungseigentumsverwaltung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.