§ 7 IMLebensmFPrV — Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“

Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die folgenden Handlungsbereiche und Qualifikationsschwerpunkte:

1.

Handlungsbereich „Technik“ mit den Qualifikationsschwerpunkten

a)

Lebensmitteltechnologie,

b)

Betriebstechnik und

c)

Warenmanagement,

2.

Handlungsbereich „Organisation“ mit den Qualifikationsschwerpunkten

a)

betriebliches Kostenwesen,

b)

Planung, Steuerung und Kommunikation und

c)

Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Lebensmittelsicherheit,

3.

Handlungsbereich „Führung und Personal“ mit den Qualifikationsschwerpunkten

a)

Personalführung,

b)

Personalentwicklung und

c)

Qualitätsmanagement.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.