Anlage 1 IGV-DG — (zu § 12 Absatz 1)Aussteigekarte

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2630 - 2631)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.