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IFG
  1. § 1 Grundsatz
  2. § 2 Begriffsbestimmungen
  3. § 3 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen
  4. § 4 Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses
  5. § 5 Schutz personenbezogener Daten
  6. § 6 Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
  7. § 7 Antrag und Verfahren
  8. § 8 Verfahren bei Beteiligung Dritter
  9. § 9 Ablehnung des Antrags; Rechtsweg
  10. § 10 Gebühren und Auslagen
  11. § 11 Veröffentlichungspflichten
  12. § 12 Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit
  13. § 13
  14. § 14 Bericht und Evaluierung
  15. § 15 Inkrafttreten
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes

§ 13 IFG

-

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

← Vorherige Vorschrift
§ 12
Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit
Inhaltsverzeichnis
IFG
Nächste Vorschrift →
§ 14
Bericht und Evaluierung

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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