Art 1 IBRD/IFCAbkÄndG

Der Änderung von Artikel III des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Bundesgesetzbl. 1952 II S. 637) durch Hinzufügung eines neuen Abschnittes 6 in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung wird zugestimmt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.