Art VI HypBkGÄndG 5
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1963 in Kraft, Artikel I Nr. 28 bis 31 jedoch erst am Tage nach der Verkündung des Gesetzes.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.