Anlage HwWahlO — zur Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Handwerkskammern

(Fundstelle: BGBl. I 1998, 3109;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Anlage

zur Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder

der Vollversammlung der Handwerkskammer

Wahlberechtigungsschein

zur Vornahme der Wahl der Arbeitnehmermitglieder

der Vollversammlung der Handwerkskammer

(§ 13 Abs. 1 der Wahlordnung für die Wahlen

der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer)

Der Inhaber dieses Wahlberechtigungsscheins

Herr/Frau ..................................................Arbeitnehmer(in),

wohnhaft in PLZ ..................Ort ......................................,

Str. ...............................Str.-Nr. ...............................

hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und

ist/war bis zum ..........................................als Mitarbeiter(in)

im Unternehmen (Namen des Unternehmens)

........................., PLZ...................... Ort....................,

Str. ......................Nr. ............, beschäftigt.

Sie/Er ist berechtigt, das Stimmrecht zur Wahl der

Arbeitnehmermitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer

........................................ auszuüben.

...................., den ....................

..........................*)

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*) Unterschrift des Betriebsrates, soweit dieser in den Betrieben

vorhanden ist, in allen übrigen Betrieben des Betriebsinhabers

oder seines gesetzlichen Vertreters (§ 13 Abs. 1 der Wahlordnung).

Im Falle der Arbeitslosigkeit kann der Wahlberechtigungsschein

auch durch die Agentur für Arbeit ausgestellt werden.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.